NRW verbessert Konditionen der Eigentumsförderung

Wohneigentum zu erwerben ist in der aktuellen Gemengelage aus hohen Kaufpreisen, stark gestiegenen Zinsen und Baukosten sehr schwer geworden – auch für Menschen, die gut verdienen. Das Land NRW reagiert jetzt darauf und verbessert kurzfristig die Konditionen seiner Eigentumsförderung. Davon können auch Eigentümer profitieren, die eine Anschlussfinanzierung brauchen.

Düsseldorf. Das Land NRW stattet seine drei Programme zur Eigentumsförderung zum 1. September mit deutlich verbesserten Konditionen aus. Das hat das zuständige Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung am Freitag (18. August 2023) mitgeteilt. Konkret betroffen sind die Förderprogramme „NRW.BANK.Wohneigentum“, „NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen“ und „NRW.BANK.Gebäudesanierung“. Diese Programme bieten Darlehn für Privathaushalte, die Wohneigentum kaufen, bauen oder sanieren möchten.

„Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen und die NRW.BANK wollen damit den aktuellen Marktbedingungen wie den gestiegenen Baukosten und Bauzinsen entgegenwirken und Bürgerinnen und Bürger entlasten“, heißt es in einer Pressemitteilung des NRW-Bauministeriums. Ministerin Ina Scharrenbach (CDU, MdL) betonte darin: „Wer in Nordrhein-Westfalen vom Eigenheim träumt, soll auch in Zukunft die Möglichkeit haben, in den eigenen vier Wänden aufzuwachen.“

Erstmals auch Anschlussfinanzierungen förderfähig

Die Konditionen der Förderprogramme werden in mehreren Punkten angepasst. Die Zinssätze für die Darlehn werden verbilligt. „Bisherige Förderhöchstbeträge werden heraufgesetzt oder entfallen ganz“, erklärte Ministerin Scharrenbach. „Entsprechend der geänderten Nachfrage führt die Förderbank passgenaue Laufzeiten und Zinsbindungsfristen ein.“ Außerdem kann das Programm NRW.BANK.Wohneigentum nun erstmals auch für die Anschlussfinanzierung eingesetzt werden.

„Damit greifen wir denen unter die Arme, die eine Anschlussfinanzierung ihres Kredits zu den gestiegenen Konditionen nicht mehr bedienen könnten“, erläuterte Ina Scharrenbach. „Haushalte mit mittlerem Einkommen werden bei der Finanzierung ihrer Eigentumspläne jetzt besser unterstützt. Eigentümer und die, die es werden wollen, können auf Nordrhein-Westfalen bauen – aller Krisen zum Trotz.“

Zinsverbilligungen zwischen 0,2 und 0,5 Prozent

In konkreten Zahlen ausgedrückt: Beim Programm NRW.BANK.Wohneigentum, das Haushalte mit mittleren und höheren Einkommen bei Bau bzw. Kauf von Wohneigentum unterstützen soll, gibt es ab September eine feste Zinsverbilligung von 0,2 Prozent. Neben der bereits erwähnten Ausweitung auf Anschlussfinanzierungen gibt es auch neue Laufzeitvarianten. Die Einkommensgrenzen, bis zu welchen die Darlehn erhältlich sind, wurden ausgeweitet: Für Alleinstehende von 60.000 auf 75.000 Euro und für Familien mit zwei Kindern von 100.000 auf 140.000 Euro.

Im Programm NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen gab und gibt es dagegen keine Einkommensgrenzen. Hier wird aber der Förderhöchstbetrag von 250.000 Euro für Neubauvorhaben komplett gestrichen. Die feste Zinsverbilligung wird von 0,5 auf 1,0 Prozent erhöht. Außerdem gibt es neue Laufzeitvarianten. Beim Programm NRW.BANK.Gebäudesanierung wird der Förderhöchstbetrag von 75.000 auf 150.000 Euro pro Vorhaben verdoppelt.

Dazu gibt es eine feste Zinsverbilligung von 0,2 Prozent sowie neue Laufzeit- und Zinsbindungsvarianten. Einkommensgrenzen gab und gibt es auch hier nicht. Die günstigen Darlehn aus den drei Förderprogrammen sind jeweils über die eigene Hausbank bei der NRW.BANK zu beantragen. Sie können mit anderen Fördermitteln von Bund und Land kombiniert werden. Informationen zu den Programmen und Antworten auf Fragen dazu gibt es auf der Website der NRW.BANK.

Haus & Grund lobt verbesserte Förderung

Lobende Worte für die Maßnahme kommen von Haus & Grund und vom Landesverband Haus & Grund Rheinland Westfalen. „Die stark gestiegenen Zinsen und Baukosten bei nach wie vor sehr hohen Immobilienpreisen haben die Finanzierung von Wohneigentum in der Tat für weite Teile der Mittelschicht sehr schwer gemacht“, sagt Verbandsdirektor Erik Uwe Amaya. „Deshalb freuen wir uns, dass die Landesregierung hier mit der optimierten Eigentumsförderung gegensteuert.“

Besonders wertvoll sei die Ausdehnung des Förderangebots auch auf Anschlussfinanzierungen, die sogar bis zu 100 Prozent über die NRW.BANK gestemmt werden können: „Wer in der Niedrigzinsphase gebaut hat und jetzt Schwierigkeiten hat, zu einer bezahlbaren Anschlussfinanzierung zu kommen, kann durch die günstigen Konditionen der NRW.BANK verhindern, dass die Immobilie womöglich noch unter den Hammer kommt. So wird bereits erworbenes Wohneigentum geschützt“, lobt Tobias Hundeshagen, Geschäftsführer von Haus & Grund Aachen und stellvertretender Vorsitzender von Haus & Grund Alsdorf.

Hohe Grunderwerbsteuer bleibt große Hürde

Der Experte stellt aber auch fest: „Neben der Finanzierung der monatlichen Raten haben Eigentumserwerber aktuell noch eine andere Hürde zu überwinden: Sie müssen inzwischen bis zu 30 Prozent Eigenkapital mitbringen und sehr hohe Kaufnebenkosten aus ihrem Ersparten bezahlen.“ Wer das nötige Eigenkapital nicht aufbringen könne, dem nützten auch die günstigen Darlehn der NRW.BANK nichts.

„Deswegen wäre es wichtig, dass wir auch bei der Grunderwerbsteuer als höchstem Kaufnebenkostenpunkt zu einer deutlichen Entlastung der Bürgerinnen und Bürger in NRW kommen“, betont Amaya. Seit dem Auslaufen des Förderprogramms „NRW.Zuschuss Wohneigentum“ Mitte Juli bestehe hier unmittelbarer Handlungsbedarf. Der Landesverband Haus & Grund Rheinland Westfalen ist zu dieser Frage bereits mit Landtagsfraktionen im Gespräch.

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