Mietpreisbremse: SPD will Verschärfungen durchsetzen

Im Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition sind zahlreiche Verschärfungen im Mietrecht vorgesehen. Eine Umsetzung steht bei den meisten davon nun aber doch nicht ins Haus – wie berichtet hatte Justizminister Buschmann (FDP) das verhindert. Bis auf die Mietpreisbremse: Die soll erneut verlängert werden. Dabei versucht die SPD jetzt, auch Verschärfungen durchzusetzen.

Berlin/Düsseldorf. Die Ampel-Koalition im Bund möchte die eigentlich 2025 auslaufende Mietpreisbremse bis zum Jahr 2029 verlängern. Darauf hatten sich die Koalitionäre Mitte April verständigt. Die SPD möchte dabei laut Medienberichten Verschärfungen umgesetzt sehen: Anders als bisher soll die Mietpreisbremse nach den Vorstellungen der Sozialdemokraten künftig auch für Neubauten gelten. Bisher fielen nach dem 1. Oktober 2014 errichtete Wohnungen nicht unter die Mietpreisbremse.

Künftig soll der Stichtag ins Jahr 2024 verlegt werden. So äußerte sich jetzt zumindest der SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese gegenüber der Rheinischen Post. Demnach soll außerdem geregelt werden, dass Mietverhältnisse, die mehr als 6 Monate laufen, nicht mehr als „vorrübergehender Gebrauch“ eingestuft werden können, damit auch für kürzere Befristungen des Mietverhältnisses die Mietpreisbremse gilt. Außerdem schwebt der SPD vor, bei möblierter Vermietung den erhobenen Möblierungszuschlag explizit ausweisen zu lassen.

Mietpreisbremse wird vor dem Bundesverfassungsgericht landen

Davon verspricht man sich eine leichtere Anwendbarkeit der Mietpreisbremse auf Fälle von möblierter Vermietung. Mietervertreter und Politiker argwöhnen seit Jahren immer wieder öffentlich, die möblierte Vermietung werde von Vermietern als Vehikel genutzt, um die Mietpreisbremse zu umgehen. Selbst ohne Verschärfungen sieht Haus & Grund die Verlängerung der Mietpreisbremse allerdings kritisch: Das Bundesverfassungsgericht hatte sie seinerzeit nur als vorübergehende, zeitlich begrenzte Maßnahme für zulässig erklärt.

Inzwischen gilt die Bremse jedoch seit rund 10 Jahren und soll auf 15 verlängert werden. Der Präsident von Haus & Grund Deutschland, Dr. Kai Warnecke, betonte bereits auf dem Landesverbandstag von Haus & Grund Rheinland Westfalen am 20. April, dass damit nicht mehr von einer vorübergehenden Maßnahme ausgegangen werden könne. Sein Verband werde deshalb gegen die Verlängerung der Mietpreisbremse vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

In Nordrhein-Westfalen gilt die Mietpreisbremse aktuell in jenen 18 Städten, in welchen die Mieterschutzverordnung in Kraft ist (mehr dazu lesen Sie hier). Die NRW-Landesregierung plant eine vorgezogene Verlängerung dieser Verordnung, wobei es zu einer Ausweitung der Gebietskulisse kommen könnte. Aktuell läuft die Erstellung des Gutachtens, welches für die Begründung der Verordnung sowie insbesondere der Gebietskulisse notwendig ist. Der Landesverband Haus & Grund Rheinland Westfalen beobachtet das Verfahren aufmerksam.

zurück zum News-Archiv