Mietpreisbremse: Ende 2028 ist Schluss

Der Bund will die gescheiterte Mietpreisbremse abermals verlängern. Dafür liegt jetzt der erste Gesetzesentwurf vor. Demnach soll die Mietpreisbremse diesmal nicht um fünf, sondern nur um drei Jahre verlängert werden. Die Länder sollen die Ausweisung von angespannten Märkten zudem besser begründen müssen. Hintergrund ist die heikle verfassungsrechtliche Lage.

Berlin. „Endlich ist ein Ende der Mietpreisbremse in Sicht. Das ist gut für den Wohnungsmarkt und vor allem für die Wohnungssuchenden.“ So kommentierte der Präsident von Haus & Grund Deutschland, Dr. Kai Warnecke, den Gesetzentwurf des Bundesjustizministers zur Verlängerung der Mietpreisbremse.

Haus & Grund Deutschland bezeichnete es als Fortschritt, dass die Mietpreisbremse aus verfassungsrechtlichen Gründen nur bis Ende 2028 verlängert werden soll. Richtigerweise müsse sie jedoch bereits Ende 2025 auslaufen. Der Verband begrüßte, dass die Länder, die die Gebiete festlegen, in denen die Mietpreisbremse gelten soll, bessere Begründungen vorlegen müssen. „Das ist zwingend notwendig, denn die Mietpreisbremse stellt einen enteignenden Eingriff für die Vermieter dar“, erläuterte Warnecke.

Die Länder müssen nach Warneckes Ansicht viel stärker in die Pflicht genommen werden, wenn es um die Beseitigung von regionalen Wohnungsknappheiten geht. Die Mietpreisbremse habe es den Ländern in den vergangenen neun Jahren viel zu einfach gemacht, sich ihrer Verantwortung für zusätzlichen Wohnraum zu entziehen.

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