Grundsteuer-Reform: NRW veröffentlicht aufkommensneutrale Hebesätze

Bund und Land haben versprochen, die Reform der Grundsteuer solle aufkommensneutral erfolgen. Umsetzen können das aber nur die Kommunen. NRW hat jetzt für jede Kommune ausgerechnet, welche Hebesätze für sie zu einem konstanten Grundsteueraufkommen nach der Reform führen würden – und die Werte für jedermann einsehbar online gestellt.

Düsseldorf. Das NRW-Finanzministerium hat gestern (20. Juni 2024) im Internet jene Grundsteuer-Hebesätze veröffentlicht, welche die Kommunen ab 2025 jeweils verlangen müssten, um auf die gleichen Steuereinnahmen zu kommen, wie vor der Reform. Schließlich ist es der erklärte politische Wunsch von Bundes- und Landespolitik, dass die Grundsteuer-Reform aufkommensneutral durchgeführt wird. Erfüllen müssen die Kommunen diesen Wunsch allerdings nicht: Sie können am Ende den Hebesatz nach eigenem Ermessen und eigener Kassenlage selbst festlegen.

Das gilt auch für den zweiten wichtigen Teil der Veröffentlichung des NRW-Finanzministeriums: Das Haus von Minister Dr. Marcus Optendrenk (CDU) hat nämlich zugleich auch differenzierte Hebesätze für die Kommunen berechnet: Man gibt also an, welche Hebesätze die Kommunen für Wohngrundstücke und Nicht-Wohngrundstücke festlegen müssten, um insgesamt aufkommensneutral zu bleiben, falls die Kommunen von der Option Gebrauch machen möchten, diese Unterscheidung einzuführen. Die gesetzliche Möglichkeit dazu wollen CDU und Grüne wie berichtet noch vor der Sommerpause schaffen.

Transparenz: aufkommensneutrale Hebesätze öffentlich einsehbar

Die Differenzierung der Hebesätze soll verhindern, dass die Grundsteuer für Wohngrundstücke steigt, für andere Grundstücke jedoch sinkt. Die drei vom NRW-Finanzministerium für jede Kommune errechneten Hebesätze sind gestern nicht einfach bloß den Rathäusern mitgeteilt worden, sie stehen vielmehr online unter www.finanzverwaltung.nrw.de/aufkommensneutrale-hebesaetze für jeden Bürger zur Einsicht bereit. „Wir sind eines der ersten Länder bundesweit, die diese Daten bereitstellen“, sagte Minister Optendrenk dazu. „Damit schaffen wir größtmögliche Transparenz für unsere Kommunen sowie für Bürgerinnen und Bürger.“

Transparenz, die jetzt einen offenen Diskurs in der Kommunalpolitik jeder Kommune über die künftige Höhe des Grundsteuer-Hebesatzes und seine eventuelle Differenzierung ermöglicht. Die Bürger können damit von ihren Stadt- bzw. Gemeinderäten aktiv einfordern, mit maßvoller Hebesatzgestaltung die Wohnkosten vor Ort im Rahmen zu halten. Mit Blick auf die Kommunalwahlen im kommenden Jahr dürften die Kommunalpolitiker das Thema wohl eher nicht auf die leichte Schulter nehmen. Allerdings: Selbst wenn die Kommune die Grundsteuer aufkommensneutral hält, führt die neue Berechnungsmethode dazu, dass einige Steuerzahler mehr und andere weniger zahlen als vorher.

Ein Jahr Zeit für kommunale Umsetzung

„Wenn der Referenzhebesatz für eine Kommune höher ist als bisher, bedeutet das dementsprechend auch nicht, dass alle Einwohnerinnen und Einwohner ab 2025 mehr Grundsteuer zahlen“, erklärte Minister Optendrenk. Schließlich hängt die Höhe der zu zahlenden Steuer nicht nur vom Hebesatz und der (landesweit einheitlichen) Steuermesszahl ab, sondern auch vom Wert des Grundbesitzes, der durch die neue Berechnungsmethode neu taxiert wurde. Dafür mussten alle Eigentümer eigens je eine Steuererklärung für alle ihre Grundstücke abgeben.

Die Kommunen haben bis zum 30. Juni 2025 Zeit, um den Hebesatz bzw. die Hebesätze festzulegen, die für die Besteuerung ab dem Jahr 2025 gelten sollen. Für den politischen Entscheidungsprozess und die anschließende Umsetzung durch die Verwaltung bleibt also noch ein ganzes Jahr Zeit. „Wir als Land sind weiterhin an der Seite unserer Kommunen bei der Umsetzung der Grundsteuerreform und werden auch die letzten Meter gemeinsam mit ihnen gehen“, versprach der NRW-Finanzminister in seiner gestrigen Stellungnahme.

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