Gerechtere Grundsteuer: Differenzierte Hebesätze müssen kommen

Die Grundsteuer-Reform droht nach derzeitiger Rechtslage ab nächstem Jahr Eigentümer und Mieter von Wohngrundstücken stark zusätzlich zu belasten, während Eigentümer gewerblicher Grundstücke entlastet werden. Die Regierungsfraktionen wollen jetzt mit einem Gesetz gegensteuern. Haus & Grund Rheinland Westfalen begrüßt den schwarz-grünen Gesetzentwurf.

Düsseldorf. „Ziel muss es sein, dass die Wohnnebenkosten für Eigentümer und Mieter in NRW nicht noch weiter steigen“ – das machte der Vorstandsitzende von Haus & Grund Aachen, Prof. Dr. Peter Rasche, jetzt deutlich. Sein Landesverband befürwortet daher den Plan der NRW-Regierungsfraktionen von CDU und Grünen, den Kommunen zu erlauben, für Wohngrundstücke einen anderen Grundsteuer-Hebesatz festzulegen als für Nicht-Wohngrundstücke. „Sollten die differenzierten Hebesätze nicht kommen, käme es zu einer deutlichen Lastenverschiebung von gewerblichen Grundstücken zu Wohngrundstücken. Das führt zu einer deutlichen Mehrbelastung für Eigentümer und Mieter“, warnt Prof. Dr. Rasche. Die differenzierten Hebesätze seien ein probates Gegenmittel.

Morgen (18. Juni 2024) findet im Landtag eine Sachverständigenanhörung dazu statt. Der Gesetzentwurf ist von zahlreichen Verbänden kritisiert worden, etwa, weil die Kommunen nicht willens oder in der Lage wären, bis zum Jahreswechsel wirklich differenzierte Hebesätze einzuführen. Haus & Grund Aachen sieht das anders. Geschäftsführer Tobias Hundeshagen stellt fest: „Das Finanzministerium des Landes NRW hat zugesagt, den Kommunen bis Ende Juni die Hebesätze zur Verfügung zu stellen, die auf der Ebene der jeweiligen Kommune zu einer Aufkommensneutralität führen würden. Hierbei werden auch die differenzierten Hebesätze veröffentlicht.“

Bezahlbares Wohnen ist ein Wirtschaftsfaktor

So werde den Kommunen bei der Berechnung geholfen. „Darüber hinaus unterstützt das Ministerium die Städte und Gemeinden bei der Erarbeitung von Mustersatzungen und bei der Finanzierung der erforderlichen IT-Programmierung“, berichtet Prof. Dr. Peter Rasche. Die Differenzierung sei also umsetzbar. Hundeshagen ergänzt: „Den politischen Willen dazu darf man den Kommunen unterstellen, schließlich sind im nächsten Jahr Kommunalwahlen.“ Verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der Differenzierungsmöglichkeit sieht Geschäftsführer Hundeshagen nicht. „Ein ‚Flickenteppich‘ hinsichtlich der Höhe der Hebesätze bei der Grundsteuer B ist in NRW schon aktuell gegeben, da jede Kommune ihren eigenen Hebesatz festlegt. Außerdem gibt es für Grundsteuer A, B und neuerdings C bereits verschiedene Hebesätze.“

Die Differenzierung sei zudem wichtig für die lokale Wirtschaft: „Bezahlbare Wohnkosten sind für Beschäftigte sehr wichtig und begünstigen daher in Zeiten von Arbeits- und Fachkräftemangel den Wirtschaftsstandort NRW“, sagt Hundeshagen. Er weist darauf hin, dass die Wohnnebenkosten in NRW schon seit Jahren stärker steigen als die Kaltmieten. Im letzten Jahr legten die Nebenkosten, zu denen die Grundsteuer zählt, um 11,1 Prozent zu, die Kaltmieten um 2,6 Prozent. Das hat der NRW-Wohnkostenbericht von Haus & Grund Rheinland Westfalen gezeigt.

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