Finanzbehörden reagieren auf verfassungswidrige Grundsteuer

Es ist ein bemerkenswerter Schritt: Die Finanzbehörden der Länder erlauben Eigentümern plötzlich per Erlass, nachzuweisen, dass ihr Grundstück weniger wert ist, als vom Finanzamt festgelegt – obwohl das Gesetz diese Möglichkeit gar nicht vorsieht. Das wurde jedoch vom Bundesfinanzhof moniert. Haus & Grund rät Betroffenen, die Aussetzung der Vollziehung zu beantragen.

Berlin. Die obersten Finanzbehörden der Länder haben einen Versuch zur Rettung der vermutlich verfassungswidrigen neuen Grundsteuer nach dem Bundesmodell gestartet. Entgegen dem Gesetz können Eigentümer nun einen niedrigeren Wert nachweisen und geltend machen.

„Es ist ein schöner, aber auch beunruhigender Erfolg, dass die Finanzbehörden entgegen dem Gesetz die Möglichkeit zur Berücksichtigung realistischer Grundstückswerte eröffnen“, kommentierte Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund Deutschland, die koordinierten Ländererlasse. „Der damalige Finanzminister und heutige Bundeskanzler Olaf Scholz hat dies im Gesetz noch verweigert.“

Behörden halten Grundsteuer offenbar für verfassungswidrig

Nach den ersten Entscheidungen des Bundesfinanzhofs in den Musterverfahren von Haus & Grund Deutschland und Steuerzahlerbund sehen sich die Finanzbehörden anscheinend zu diesem Schritt genötigt. Nach Auffassung von Haus & Grund ist dies jedoch kein Schritt zur Rettung des Bundesmodells der Grundsteuer, sondern das erste Indiz dafür, dass auch die Behörden diese Steuer als verfassungswidrig einstufen.

Eigentümer, die davon ausgehen, dass der festgestellte Grundstückswert den tatsächlichen Wert ihres Grundstückes um 40 % oder mehr übersteigt, sollten lauf Haus & Grund beim Finanzamt die Aussetzung der Vollziehung beantragen. Dafür müssen sie nur darlegen, warum der tatsächliche Wert niedriger ist als der von den Finanzämtern angenommene. In der Folge müssen bis zur Entscheidung in der Hauptsache keine Grundsteuern auf Grundlage des Bescheides bezahlt werden.

zurück zum News-Archiv